
Benutzung von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz
AUSBILDUNG PSAgA
Um bei Arbeiten in der Höhe, sowie in absturzgefährdeten Bereichen die notwendige Arbeitssicherheit gewährleisten zu können, müssen Arbeiter besonders im Umgang mit ihren persönlichen Schutzausrüstungen (PSA) vertraut sein. Die persönliche Anwendung von Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) ist dann notwendig, wenn organisatorische Maßnahmen zum Schutz gegen Absturz bei Arbeiten im absturzgefährdeten Bereich versagen.
Die DGUV Regel 112-198 "Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz“ nennt konkrete Voraussetzungen, die man mitbringen muss:
- Mindestalter 18 Jahre
- Gesundheitliche Eignung
Auf der Grundlage der DGUV Regel 112-198 bilden wir alle Themen rund um die Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz in Theorie und Praxis aus. Diese schließt mit einer Lernzielkontrolle in Theorie und Praxis ab.
Dieses Modul kann folgendermaßen kombiniert werden:
Retten aus Höhen und Tiefen für Anwender der PSAgA nach DGUV Regel 112-199
Lerninhalte (Theorie):
- Nationale Regeln und Vorschriften zum Arbeitsschutz
- Bauarten von Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz
- Materialkunde
- Sturzphysik (Fallfaktoren, auf den Körper einwirkende Kräfte etc.)
- Risiko Hängetrauma
- Vorstellung von Rettungssystemen
- Allgemeine Gefahren
- Notfallmaßnahmen
- Anschlagmöglichkeiten
- Sichtprüfung vor der Benutzung
- Rettungsmöglichkeiten
- Bestimmungsgemäße Auswahl/Benutzung
Lerninhalte (Praxis):
- Anlegen der PSAgA
- Auswahl geeigneter Anschlagpunkte
- Anpassung der Ausrüstung
- Sicherung in Hubarbeitsbühnen
- Hängeversuche
- Selbstrettung
- Notfallmaßnahmen
- Praxis im Anwendungsbereich und Positionierung
Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie ihr Zertifikat.

